2405_BGF
© LIA

Zahl des Monats Mai 2024 – Krankenkassenausgaben für BGF

3,50 Euro

Betriebliche Gesundheitsförderung – kurz BGF – kann das Wohlbefinden am Arbeitsplatz fördern und für ein gutes Arbeitsklima sorgen. Das wiederum steigert die Produktivität, eine Investition in entsprechende Maßnahmen lohnt sich also. BGF ist für Unternehmen freiwillig, die Kosten für viele Angebote übernehmen aber die Krankenkassen. Im Jahr 2022 lagen die Ausgaben der Krankenkassen für BGF bei durchschnittlich 3,50 Euro pro Versicherten.

BGF fällt wie der Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) unter das Dach des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). BGF ist für Unternehmen zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, birgt jedoch viele mögliche Vorteile: zum Beispiel eine Verbesserung der Arbeitsleistung, zufriedenere und motiviertere Beschäftigte, ein optimiertes Betriebsklima und weniger Kosten für das Unternehmen wegen Krankheits- sowie Produktionsausfällen.

Im Jahr 2022 haben die insgesamt 97 Krankenkassen rund 257 Millionen Euro in Maßnahmen der BGF investiert. Das entspricht 3,50 Euro pro versicherte Person. 73,63 Millionen Menschen sind in Deutschland in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert.

Zu den Maßnahmen gehören Angebote zur

  • Reduzierung körperlicher Belastungen (wie Rückenschulen, ergonomische Arbeitsplätze),
  • gesunden Ernährung im Arbeitsalltag,
  • Stressbewältigung (wie Entspannungskurse, mobile Massagen),
  • Suchtprävention (wie Kurse zur Raucherentwöhnung),
  • Gesundheitsvorsorge (wie medizinische Check-Ups) oder
  • gesundheitsgerechten Mitarbeiterführung (wie flexible Arbeitszeiten, transparente Kommunikation).

BGF-Maßnahmen können also dabei unterstützen, körperlichen und psychischen Belastungen sowie gesundheitlichen Beeinträchtigungen entgegenzuwirken.

Pflichtaufgaben der gesetzlichen Krankenkassen: Prävention und Gesundheitsförderung


Prävention und Gesundheitsförderung sind seit 2015 im Gesetz verankert und gehören deswegen zu den Pflichtaufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Grundlage dafür ist das Präventionsgesetz. Seine Ziele sind, Prävention und Gesundheitsförderung wirksamer zu gestalten. Es bildet die Grundlage für die spezifischen Landesrahmenvereinbarungen (LRV). In NRW wurde diese 2016 von den Krankenkassen, den Trägern der Renten- und Unfallversicherung und dem Land unterzeichnet. Sie bildet die Handlungsgrundlage, um die Ziele zur Prävention und Gesundheitsförderung in NRW umzusetzen. Die LRV NRW fokussiert sich besonders auf kleine und mittlere Unternehmen, weil sie für die nordrheinwestfälische Wirtschaftsstruktur prägend sind.

So trägt das LIA zur Prävention in der Arbeitswelt bei


Das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) begleitet fachlich und organisatorisch Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und Prävention auf Landesebene. Als Mitglied der Steuerungsgruppe der LRV NRW hilft das LIA mit, die gesundheitsförderlichen Strukturen und Faktoren in Betrieben in Nordrhein-Westfalen zu stärken. Außerdem bringt es seine fachliche Kompetenz in die Arbeitsgruppe „BGF“ ein. Das LIA wirkt außerdem an der Landesinitiative Gesundheitsförderung und Prävention mit, indem es in der Lenkungsgruppe vertreten ist und die Federführung der Arbeitsgruppe „Mittlere Lebensphase“ verantwortet, eine Zusammenarbeit mit Akteuren aller Sozialversicherungsträger und Sozialpartner in NRW. Ziel ist es, die seelische Gesundheit im Erwerbsleben zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit zu stärken. Darüber hinaus beteiligt sich das LIA an der Umsetzung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie und unterstützt klein- und mittelständische Betriebe bei einer gesunden Arbeitsgestaltung.